Vor dem Hintergrund der unsicheren Covid-Situation und den daraus resultierenden Auflagen für Versammlungen in geschlossenen Räumen wird die Mitgliederversammlung wie bereits im Vorjahr in schriftlicher Form durchgeführt. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass diese Form letztmalig erforderlich sein wird. Die Durchführung der schriftlichen Mitgliederversammlung erfolgt in mehreren Schritten. Anders als bei einer Präsenzveranstaltung müssen alle stimmberechtigten Mitglieder beteiligt werden, damit die Beschlüsse ohne Anwesenheit der Mitglieder Gültigkeit erlangen. Die Einladung wurde bereits verschickt und bis Ende Januar konnten noch Anträge und Wahlvorschläge eingereicht werden. Im Vorstand zur Wahl stehen der 1. Vorsitzende, der Kassenwart, der Jugendwart, der Takelmeister und der Wettsegelobmann. Im Februar erhielten dann alle Mitglieder in schriftlicher Form, was auf einer Präsenzveranstaltung - Berichte der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer, die Wahlvorschläge sowie die eingereichten Anträge - vorgetragen wird. Beigefügt war ein Stimmzettel, mit dem über die Beschlüsse sowie Wahlvorschläge abzustimmen ist. Für die Gültigkeit dieses Verfahrens ist es wichtig, dass mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder den ausgefüllten und unterschriebenen Stimmzettel bis zu einem vorgegebenen Termin im März wieder zurückschickt.